Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bzw. Nutzungen im Trans4Log LAB gelten für die Überlassung von Event- und Veranstaltungs-flächen der LNC LogisticNetwork Consultants GmbH, Georgsplatz 12, 30159 Hannover, nachfolgend LNC GmbH, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Bedingungen des Dienstleistungsangebotes der LNC GmbH, in welchen u.a. die Zahlungsmodalitäten definiert sind.
(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LNC GmbH.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung
(1) Jede Reservierung, Buchung oder Nutzung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
(2) Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, Brandwache, DSGVO o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Die LNC GmbH bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der LNC GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.
(2) Die LNC GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Diese wird im Rahmen des Dienstleistungsangebotes vereinbart.
§ 4 Rücktritt LNC GmbH
(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der LNC GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die LNC GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner ist die LNC GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der LNC GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
- die LNC GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Trans4Log LAB in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der LNC GmbH zuzurechnen ist.
(3) Die LNC GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die LNC GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 5 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde von seinem erteilten Auftrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig:
- Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 25 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig.
- Bei Stornierungen bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 50 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig.
- Bei Stornierungen bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 100 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig.
§ 6 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
(1) Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Speisen- und Getränkeauswahl ist der LNC GmbH spätestens vierzehn Werktage vorher mitzuteilen um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Die Teilnehmerzahl darf die vorgeschriebene und für die Räume zugelassene Personenanzahl nicht überschreiten. Diese ist im Angebot festgelegt.
§ 7 Mitbringen von Speisen, Getränken / Umsatzgarantie
(1) Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und Konferenzen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die LNC GmbH. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
(1) Soweit die LNC GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die LNC GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von der LNC GmbH bedarf derer schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von der LNC GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die LNC GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die LNC GmbH pauschal erfassen und berechnen.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die LNC GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die LNC GmbH ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der LNC GmbH abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten in voller Höhe.
(3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die LNC GmbH die Entfernung, Lagerung oder Entsorgung zu Lasten des Kunden vornehmen.
(4) Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die LNC GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der LNC GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
(2) Die LNC GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.
§ 11 Werbung / Bilder
(1) Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der LNC GmbH beeinträchtigt, so hat die LNC GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hannover, 25.05.2021
Gez. Stefan Schröder
Geschäftsführer der LNC GmbH